kulturwerk sh
ermöglicht, zeigt, integriert, erforscht, erarbeitet und kommuniziert Kulturprojekte, arbeitet transkulturell und dialogisch mit allen Kunstformen, ist ein Treffpunkt von Kulturaktivisten aller Wissensgebiete und Kulturen, bietet Raum, um selbst aktiv zu werden in Kunst und Kultur – könnte also dein Wohnzimmer, deine Lieblingskneipe und das Atelier für deine Kunst werden.
ART der Begegnung
Werde Mitglied
Mitgliedsbeitrag36 € / jährlich
Student*innen (24 €), Bescheinigung
Schüler*innen (12 €), Bescheinigung
Kollektive/Familien (48 €), (namentlich benannt, nur eine Stimme in der MV, Abstimmung bei Neuzugängen)
Antrag
- Überlegen und entscheiden: Ja, ich möchte gern Mitglied werden.
- Trage bitte deine Daten in das Kontaktformular ein.
- Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme.
- ! Wir überarbeiten zur Zeit die Aufnahmemodalitäten.
- Bitte nutzt das Kontaktformular, damit wir euch dann aktuell benachrichtigen können.
Bitte habt noch ein wenig Geduld!
Vielen Dank! - Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im März fällig. Tip: Du richtest einen Dauerauftrag mit dem Jahresbeitrag ein.
Herzlich Willkommen im kulturwerk sh e. V. !
Wir freuen uns auf dich und auf die kreative Begegnung.
Unsere Satzung findest du hier: Satzung
LOGO Leasing-Spende © kulturwerk sh.de
Nutzen Sie die Möglichkeit, das kulturwerk sh e. V. zu unterstützen, indem Sie unser LOGO leasen.
Zeigen Sie mit unserem LOGO auf Ihrer Website/ Ihrem Flyer an, dass Sie das kulturwerk sh e. V. unterstützen.
Zeigen Sie so Ihr bürgerschaftliches Engagement zur Unterstützung von künstlerischer/kultureller Arbeit.
Eine Leasingspende© für das kulturwerk sh e. V. ist bereits ab 100 € möglich.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns über Ihr Interesse.
Spendenbescheinigung
VIELEN DANK!
Der Verein verfolgt im Sinne der Kultur, Kunst und Künstlerförderung ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung.
Es können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden für:
- – Geldzuwendungen
- – Geldzuwendungen zweckgebunden für ein bestimmtes Projekt
- – Sachzuwendungen
Die Spendenbescheinigung erfolgt nach Eingang der Spende auf dem Vereinskonto. Bis zu Beträgen von 200 Euro reicht ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis (z.B. Überweisungsbeleg) aus.